Der EU-Ministerrat erfasst die GSM-Richtlinie von 1987 neu und gibt damit neue Frequenzen für UMTS frei. Die bisherigen SGM-Richtlinie sah eine Nutzung von UMTS im niedrigeren Frenquenz von 900 Megahertz nicht vor. In diesem Frequenzband war laut GSM-Richtlinie nur die Nutzung von GSM erlaubt. Das Problem dabei war, dass ein Funkmast, der im bisher üblichen hohen Spektrum von 2100 Megaherz funkt,
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nicht alle Regionen erreichen konnte. Von diesem Problem sind bis jetzt häufig ländlischen Regionen betroffen, die teilweise noch unterversorgt sind, was die Bereitbandverfügbarkeit angeht.
Nach der Neuerfassung von GSM-Richtlinie können nun Basisstationen auf der niedrigenren 900 Megahertz Frequen viermal grössere Regionen abdecken, als es die Funkmasten mit ihren deutlich höheren Spektrum von 2100 Megahertz errichen könnten. Damit könnte eine deutlich höhere Breitband-Abdeckung, vor allem der etwas abgelegeneren ländlichen Regionen in Deutschland erreicht werden. Die neu erfasste GSM-Richtlinie soll im kommenden Oktober in Kraft treten.

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