Ab 23. Okt. Auch Ein- Und Zweistellige Domains Registrieren – DENIC eG Teilt Mit

Wie die DENIC eG (www.denic.de), die zentrale Registrierungsstelle für die Top-Level-Domain .de mitteilt, können ab 23. Oktober ab 9:00 Uhr im Rahmen der “Erweiterten DENIC-Richtlinie” auch einstellige und zweistellige Domains registriert werden. Ausserdem können ab diesem Datum auch reine Zifferndomains registriert werden. Ebenfalls werden Domains, die einem Autokennzeichen oder einer Top Level Domain (TLD)entsprechen für Registrierung freigegeben. Bei der Registrierung gilt, wer als Erster seinen Antrag einreicht, bekommt auch als erster die Domain. DENIC verspricht grösstmögliche Transparenz und Chancengleichheit bei der Vergabe und Registrierung von Domains.

Für Domains unter der TLD .de gelten damit laut Angaben der Denic ab dem 23. Oktober folgende Regeln:

  • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden,
  • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben,
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien,
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig,
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen,
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Weitere Hintergründe gibt es bei DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle für die Top-Level-Domain .de

You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.

Powered by WordPress | Designed by: free joomla templates | Thanks to hostgator coupons and joomla hosting
Web Informer Button